Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Übersetzungsarbeiten und Dolmetschereinsätzen handelt es sich um Dienstleistungen. Sie werden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.1. Grundlage der Berechnung
Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Anzahl der Zeilen in der Zielsprache ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50-55 Anschläge. Bei Auflistungen von Begriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Werden in der Zielsprache keine Einzelbuchstaben verwendet (z. B. lateinische Schriftzeichen), wird die Zeilenzahl an Hand der Ausgangssprache ermittelt.
Dem Schwierigkeitsgrad entsprechend werden die Texte in folgende Kategorien eingeteilt:
- Einfach: Allgemeine Texte, die keine Fachausdrücke aus den Bereichen Technik, Wirtschaft, Recht, Naturwissenschaft usw. enthalten, maschinenschriftliche Personenstandsurkunden, einfache Firmenkorrespondenzen.
- Mittelschwer: Texte, die teilweise Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Gesamtkomposition haben, sowie Urkunden.
- Schwierig: Fachtexte wie EDV- und technische Handbücher, Maschinenbeschreibungen, Verträge aller Art, Geschäftsberichte, Geschäftsbedingungen, Bank- und Versicherungstexte, notarielle Urkunden, schwierige Fach bezogene Korrespondenz.
- Besonders schwierig: Texte, die auf Grund der verwendeten Terminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus gehende vertiefte Fach- und Spezialkenntnisse erfordern.
Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrads der Texte entsprechend der vorgenannten Schwierigkeitsabstufung behalten wir uns vor.
Für Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere wird je nach Sprachkombination ein Aufschlag von 50% bis 100% auf den jeweiligen Zeilenpreis der Preis höheren Sprache berechnet.
Für die Erledigung von Eilauftragen, deren Anfertigung die Leistung von Mehrstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. am Wochenende) erforderlich macht, wird ein Aufschlag von 25% bis 100% berechnet.
Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Korrektur lesen von deutschen und fremdsprachigen Texten sowie Formatierungsarbeiten am Computer werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Pro Auftrag und Sprache wird ein Mindestpreis berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
Das Urheberrecht bleibt beim Übersetzer.
Bei Dolmetscheinsätzen (Verhandlungsdolmetschen) wird die erbrachte Leistung nach Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 100% des jeweiligen Honorarsatzes und die Fahrkosten in der tatsächlichen Höhe berechnet.
2. Schutzklausel
Es ist dem Auftraggeber untersagt, ohne schriftliche Genehmigung des AKÜDO mit dem/der Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in in direkten Kontakt zu treten. Bei schuldhafter Pflichtverletzung mit Schadenseintritt ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig.
3. Liefertermin
Die von uns genannten Liefertermine werden möglichst eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Ausführung
Alle Übersetzungen werden sorgfältig angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Wenn ausdrücklich gewünscht, wird die Übersetzung in der Raumeinteilung und Anordnung des Ausgangstextes geschrieben.
5. Zahlung
Das Honorar für die Übersetzungsarbeit und Dolmetschereinsätze ist sofort nach Erhalt der Rechung zur Zahlung fällig.
6. Mängelrügen
Sollte eine Übersetzungsarbeit nachweislich sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, muss dieses innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Neuübersetzung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird von dem Auftraggeber keine Korrektur gewünscht, gleich aus welchem Grund, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Gibt der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, so sind Wandlung und Schadensersatz ausgeschlossen. Für von Dritten vorgenommene Korrekturen übernehmen wir keine Garantie.
7. Verjährungsfrist
Ansprüche aus Gewährleistung bei Werkverträgen verjähren nach zwei Jahren mit Abnahme der Übersetzungsleistung.
8. Gewährleistung
Für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden haften wir nach Maßgabe der in Ziffer 7 angegebenen Frist bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.
9. Recht zum Rücktritt (Stornierung)
Zieht der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, müssen alle im Zusammenhang mit der Stornierung des Auftrags entstandenen Kosten und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell bereits angefertigten Teilübersetzungen erstattet werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Bestimmung am nächsten kommt.